

Wie die Grenze gemäß den neuen Zollbestimmungen der Ukraine 2019 zu überqueren ist
Die neuen Zollbestimmungen der Ukraine wurden eingeführt und gelten seit dem 1. Januar 2019. Was in das Land eingeführt und aus dem Land ausgeführt werden darf, wie viel Bargeld mitgeführt werden kann, welche Regeln für die Einfuhr von Währungen, Waren, Lebensmitteln, Medikamenten, Tabakwaren, alkoholischen Getränken sowie Gegenständen von historischem und künstlerischem Wert gelten – alle Antworten finden Sie in diesem Artikel.
Die neuen Zollbestimmungen der Ukraine 2019 gelten gleichermaßen für alle Arten der Einreise in das Land: mit dem Flugzeug, dem Zug, dem Auto, dem Bus oder dem Schiff.
Bei der Zollkontrolle an einem Grenzübergang wählen Reisende selbst entweder den grünen oder den roten Korridor:
Der „rote“ Korridor erfordert eine obligatorische Zollkontrolle, die Überprüfung der Dokumente sowie das Ausfüllen einer Zollerklärung und die Zahlung von Zollabgaben. Er ist verpflichtend für Passagiere, die Gegenstände mitführen, die nicht in die Liste des „grünen“ Korridors fallen oder deren zulässige Mengen überschreiten, sowie für Personen, deren Gepäck Folgendes enthält:
- Waffen, gefährliche Arzneimittel, explosive und radioaktive Stoffe;
- Datenträger;
- Musikinstrumente;
- antike Kunstwerke;
- Vertreter der Flora und Fauna sowie Tiere (mit internationalem Veterinärzertifikat);
- Edelmetalle und Edelsteine.
Der „grüne“ Korridor ermöglicht die Passage ohne Zollanmeldung und ohne Zahlung von Zollabgaben. In diesem Fall darf der Reisende im Gepäck mitführen:
- persönliche Gegenstände;
- Bargeld im Gegenwert von bis zu 10.000 Euro;
- Produkte im Wert von bis zu 200 Euro;
- Waren mit einem Gesamtgewicht von weniger als 50 Kilogramm und einem Gesamtwert von weniger als 1.000 Euro;
- bis zu fünf Packungen Arzneimittel;
- Alkohol (Spirituosen bis zu 1 Liter, Wein bis zu 2 Liter, Bier bis zu 5 Liter);
- Тabakwaren (bis zu eine Stange Zigaretten oder bis zu 250 Gramm Tabak).
Liste der Gegenstände, die als persönliche Gegenstände gelten können:
- Kleidung, Schuhe und Unterwäsche;
- Körperpflege- und Kosmetikartikel;
- Parfüm bis zu 100 Milliliter, Eau de Toilette bis zu 500 Milliliter;
- Schmuckstücke mit erkennbaren Gebrauchsspuren;
- zwei Armbanduhren;
- Geräte: zwei Laptops, zwei Mobiltelefone, drei USB-Geräte, eine Kamera, eine Videokamera, ein tragbares Audiosystem, ein E-Book-Lesegerät, ein tragbares Fernsehgerät, eine Schreibmaschine sowie zwei tragbare Musikinstrumente;
- ein Gegenstand einer speziellen Ausrüstung: Rollstuhl für jede Person mit besonderen Bedürfnissen, die die Grenze überschreitet, Kinderwagen, Fahrrad, Fernglas, Monokular oder Sportausrüstung für eine bestimmte Sportart.
Beim Transport von Waren über die ukrainische Grenze ist es wichtig, Kaufbelege aufzubewahren, die ihren Wert bestätigen. Liegt kein Beleg vor, bestimmen die Zollbeamten den Warenwert anhand der internen Vorschriften.
Die Mitnahme von Waren mit einem Gesamtwert von weniger als 1.000 Euro ist ohne Zollerklärung zulässig. Die Mitnahme von Waren mit einem Gesamtwert zwischen 1.000 und 10.000 Euro ist nur mit einer schriftlichen Zollerklärung und der Zahlung von zehn Prozent des Warenwertes zuzüglich der Mehrwertsteuer zulässig. Für Waren mit einem Wert von mehr als 10.000 Euro werden Zollabgaben gemäß dem Zolltarif zuzüglich der Mehrwertsteuer erhoben.
Die neuen Zollbestimmungen für die Wareneinfuhr 2019 berücksichtigen die Häufigkeit von Auslandsreisen sowie die Aufenthaltsdauer außerhalb der Ukraine, um spekulative grenzüberschreitende Handelsmodelle zu verhindern. In das Land dürfen eingeführt werden:
- bis zu 1.000 Euro; das maximale Gepäckgewicht bei Flugreisen wird von der jeweiligen Fluggesellschaft festgelegt;
- bis zu 500 Euro und bis zu 50 Kilogramm, wenn der Reisende die Grenze mit einem anderen Verkehrsmittel als dem Flugzeug überschreitet, sich länger als 24 Stunden außerhalb der Ukraine aufgehalten hat und innerhalb der vorhergehenden 72 Stunden nicht eingereist ist;
- bis zu 50 Euro und bis zu 50 Kilogramm, wenn der Reisende die Ukraine für weniger als 24 Stunden verlassen hat und innerhalb der letzten 72 Stunden bereits eingereist ist.
Eine Person darf Waren im Gesamtwert von weniger als 200 Euro zollfrei mitführen. Von jeder Warenart ist eine Packung mit einem Gewicht von bis zu zwei Kilogramm zulässig. Für bestimmte Lebensmittel gelten zusätzliche Mengenbeschränkungen. Die Einfuhr von Waren zum Weiterverkauf erfordert ein Qualitätszertifikat.
In das Land dürfen eingeführt werden:
- Produkte in Herstellerverpackung (zum Beispiel Tee, Kaffee, Schokolade, Spaghetti, Olivenöl und ähnliche Produkte) – eine Packung oder ein Gesamtgewicht von bis zu zwei Kilogramm je Produktart;
- Produkte ohne Verpackung (zum Beispiel Obst, Gemüse, Fleisch, Speck, Käse und ähnliche Produkte) – bis zu zwei Kilogramm je Produktart;
- verzehrfertige Produkte ohne Verpackung (zum Beispiel geräuchertes Hähnchen, Wurstwaren, hausgemachte Konserven und ähnliche Produkte) – jeweils ein Stück je Produktart.
Verbotene Einfuhr in die Ukraine:
- Betäubungsmittel und radioaktive Stoffe;
- Produkte, die Kriegspropaganda, Rassismus, rassistische Diskriminierung, Völkermord oder Pornografie enthalten;
- Hieb- und Stichwaffen, Schusswaffen sowie Gaswaffen (Pfeffersprays) ohne Genehmigung des Innenministeriums der Ukraine.